GSG Oldenburg Bau- und Wohngesellschaft mbH - Oldenburg
GSG Oldenburg Bau- und Wohngesellschaft mbH
GSG erhöht Mieten ohne notwendige Begründung.
Die GSG vermietet mehrere Tausend Wohnungen in Oldenburg, wovon viele mit Fördermitteln für den sozialen Wohnungsbau errichtet wurden. Sobald die Objekte aus der Förderung raus sind, werden die Mieten im Schnelltempo erhöht. Laut Gesetz dürfen die Vermieter die Mieten nach bestimmten Bedingungen erhöhen. Die GSG erfüllt diese Bedienungen nachweislich nicht (BGH WuM 2003, 149).
Sollte ein Mieter die erhöhte Miete zahlen, die Erfüllung der Bedingungen (Nachreichung der fehlenden Informationen) aber verlangen, wird er vor Gericht gezerrt, zwecks bedingungsloser Unterzeichnung der Zustimmung zur Mieterhöhung.
In dem Verfahren 3 C 3035/16 hat Richterin am AG Schwering bestätigt, dass die Informationen für Mieterhöhung nicht ausreichen. Daraufhin wurde ein Richterwechsel vorgenommen, jetzt macht es eine Frau Behrens, die Gesetzeslage ist aber die gleiche. Mal schauen, ob da nicht auch noch ein Justizskandal wächst.
Der Geschäftsführer der GSG, HERR KÖNNER, erwartet, dass die Mieter immer alles bedingungslos unterschreiben. Dabei gibt es bei der GSG nur Pannen: Die Wohnungsfläche wird zum Nachteil des Mieters falsch berechnet, die Nachweise für Nebenkostenabrechnung einzusehen ist nicht erwünscht.
Herr Könner sollte begreifen, dass Mieter keine Sklaven sind und die GSG nicht der Gesetzgeber. Die GSG hat sich an die in Deutschland geltenden Gesetze zu halten.
Dass die GSG ohne notwendige Angaben die Mieterhöhungen erzwingt und bei fehlender Begeisterung der Mieter diese vor Gericht verklagt, passt nicht zur sozialen Verantwortung eines Bauträgers, der Millionen Euro Fördermittel kassiert hat.
Donnerschweer Straße 212
26123 Oldenburg
Donnerschweerstraße 212
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