Landgasthof Zum Ochsen - Kohlberg
Landgasthof Zum Ochsen
Schlemmerblock!!!??? Abgelehnt!!!
Wir besuchten das Lokal Gasthaus Ochsen in Kohlberg bei Nürtingen/Metzingen am Sonntag den 1.3.2015 so gegen 13:15 Uhr. Es gab freie Tische.
Wir wollten den Schlemmerblock einsetzen.
Die junge Bedienung teilte uns mit, sobald Sie den Schlemmerblock auf dem Tisch erblickte, dass wir "ohne vorherige Reservierung" zwar bleiben könnten zum Essen; müßten aber beide Gerichte voll zahlen.
Der Schlemmerblockgutschein (das 2. günstigere Essen ist kostenlos) würde nur angenommen, wenn vorher reserviert werde. Die Chefin Frau Wolf wiederholte dann während unser Anwesenheit diese Aussage erneut!
Auf der Rückseite der betreffenden Gutschein - Seite steht lediglich: "Reservierung erwünscht"!
Also keine Bedingung, nach gültigen gesetzlichen Bestimmungen!
Im Schlemmerblock selbst steht lt. den Vertragsbedingungen, dass während der normalen Öffnungszeiten der Schlemmerblock angenommen wird, ausgenommen Feiertage!
Ein glatter Rechtsverstoß also, des Weiteren ein Verstoß gegen die Wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen.
Wir sind aufgestanden und gegangen!
Werde dem Lokal eine strafbewerte Abmahnung senden.
Der Inhaberin Frau Constanze Wolf, sollte ein klar sein, dass das so nicht durchgeht!
Habe Sie zweimal ausdrücklich auf ihr gesetzwidriges Verhalten hingewiesen. Sie hat das ignoriert.
Lt. Ihrer eigenen Aussage: Hätte angeblich die Redaktion Schlemmerblock eigenmächtig - und ohne Rücksprache - den "Ihren Reservierungszwang" in "Reservierung erwünscht/erbeten" abgeändert!
Erwarte gerne eine Stellungsnahme.