Jörg Streichert, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht - Kaufbeuren

Beschreibung:
Kanzleiübersicht
Rechtsanwalt Jörg Streichert, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht betreut gewerbliche Mandanten aber auch Privatleute vorrangig im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Erbrecht. Jörg Streichert ist Ihr Ansprechpartner für GmbH-Gründung, Satzungsänderung, Gesellschafterversammlung, Unternehmensnachfolge, Testament oder Erbvertrag.

Kanzleiprofil
Jörg Streichert ist seit seiner Zulassung als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Die heutige Einzelkanzlei Jörg Streichert wurde im Januar 1990 gegründet.

Die Kanzleiräume liegen in Kaufbeuren in der Dessestraße 14.

Mandanten, die per PKW anreisen, können auf den kostenfreien Parkplätzen im Kanzleiumfeld parken.

Das Büro der Kanzlei steht Ihnen montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr für die telefonische Terminabsprache zur Verfügung. Bei gewerblichen Mandanten können selbstverständlich auch Besprechungen in der Firma vereinbart werden.

- Handelsrecht
Beim Handelsrecht handelt es sich um das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Das bedeutet, dass die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) Anwendung finden, wenn ein Kaufmann geschäftlich tätig wird. Es kommt mithin nicht auf die Natur des abgeschlossenen Rechtsgeschäfts an, sondern auf die Kaufmanneigenschaft der Akteure.

Über das Gesetzesrecht hinaus, wird das geschäftliche Verhalten der Kaufleute durch das Handelsgewohnheitsrecht und die Handelsbräuche geregelt. Das Handelsrecht und das HGB haben die beschleunigte Geschäftsabwicklung zum Ziel. Im Verhältnis zu Verbrauchern wird daher den geschäftsgewandten Kaufleuten eine geringere Schutzbedürftigkeit zuteil (zum Beispiel unverzügliche Untersuchung von Mängelrüge beim Handelskauf oder geringere Formvorschriften). Auf der anderen Seite forciert das HGB einen gesteigerten Schutz des Rechtsverkehrs (Publizitätsschutz des Handelsregisters, erweiterter Gutglaubensschutz).

- Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht beinhaltet zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag. Bei einem Zusammenschluss von Personen zu einer Gesellschaft werden viele Fragen aufgeworfen. Eine Wahl zwischen diversen Gesellschaftsformen ist erforderlich. In der gesellschaftsrechtlichen Praxis sind folgende Gesellschaftsformen häufig anzutreffen: GmbH, GmbH & Co. KG, UG - Unternehmergesellschaft, UG & Co. KG, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), AG – Aktiengesellschaft, typisch und atypisch stille Gesellschaft oder Unterbeteiligung (als Finanzierungsmodell).

Die Ausarbeitung steuerlicher und gesellschaftsrechtlicher Gesamtkonzepte zählt zu den Kernkompetenzen von Rechtsanwalt Streichert. Der Jurist nimmt sich bei der Bearbeitung Ihres Mandates die nötige Zeit, um Ihre Ziele zu verstehen und die Lösungen zu erarbeiten. Zu seinen Beratungsfeldern gehören daher

• die Gründung von Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft (GbR, OHG, KG, GmbH, UG, AG)
• die Anpassung der Statuten (Satzung, Gesellschaftsvertrag),
• die Auseinandersetzung unter Gesellschaftern,
• die Umstrukturierung von Unternehmen und Bildung von Unternehmensgruppen,
• die Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung,
• der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen oder Beteiligungen,
• die Konzeption der Finanzierung und Verhandlungen mit Banken,
• die Gesellschaft in der Krise, Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer, Insolvenz, Liquidierung
• sowie die steuerlich zweckmäßigen Gestaltung der Unternehmensnachfolge.

- Erbrecht
Zu Lebzeiten möchte man sich in der Regel keine Gedanken darüber machen, was mit dem Vermögen nach dem Tod geschieht. Aus diesem Grunde haben wohl auch nur etwa zwanzig Prozent der Bundesbürger ein Testament oder Erbvertrag errichtet. Dies ist sicherlich verständlich, wer möchte sich schon gerne damit auseinandersetzen. Vergessen Sie jedoch nicht, dass Sie durch Errichtung eines Testaments späteren Streitigkeiten innerhalb der Familie vorbeugen können. Sind Sie verheiratet und haben keine Kinder, dann tritt ohne Testament die gesetzliche Erbfolge ein. Gesetzliche Erben neben dem Ehegatten sind die Eltern des Verstorbenen, ersatzweise deren Kinder, also die Geschwister, des verstorbenen Ehegatten. Dies ist in den meisten Fällen von den Ehegatten so nicht gewünscht. Scheuen Sie sich nicht, zumindest ein Beratungsgespräch bei einem Fachmann in Anspruch zu nehmen. Sie können zwar ein Testament eigenhändig und handschriftlich verfassen, dies birgt jedoch gewisse Risiken. Sind beispielsweise manche Verfügungen unwirksam oder nicht eindeutig, ist der Streit vorprogrammiert. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwalt Jörg Streichert, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

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